Jeder Arbeitnehmer, der eine Baumaschine mit mitfahrendem Fahrer oder eine ferngesteuerte Baumaschine bedienen muss, muss eine entsprechende Schulung erhalten haben.
Art. R.4323-55 des französischen Arbeitsgesetzbuchs gemäß den in Art. 3 des Erlasses vom 2. Dezember 1998 festgelegten Modalitäten
„Jeder Arbeitnehmer, der eine Baumaschine mit mitfahrendem Fahrer oder eine ferngesteuerte Baumaschine bedienen muss, muss eine entsprechende Schulung erhalten haben.“ Art. R.4323-55 des französischen Arbeitsgesetzbuchs gemäß den in Art. 3 des Erlasses vom 2. Dezember 1998 festgelegten Modalitäten.
• Reduzierung von Unfällen
• Höhere Produktivität auf der Baustelle durch optimale Nutzung der Maschine
• Senkung der Betriebs- und Lebenshaltungskosten der Maschine
• Reduzierung von Defekten und Ausfallzeiten
„Einige Baumaschinen weisen Besonderheiten oder zusätzliche Funktionen im Vergleich zu den „Standard“-Maschinen auf, die für die CACES® R482-Kategorien definiert sind. Ihr Einsatz erfordert in der Regel eine zusätzliche Schulung, die auf das Gerät, seine eventuelle Ausrüstung und die Einsatzbedingungen abgestimmt ist. Bei der Erteilung der Fahrberechtigung muss die Bewertung dieser zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten berücksichtigt werden.“ EMPFEHLUNG R482 zur Regelung des „Certificat d'Aptitude à la Conduite En Sécurité des Engins de chantier (CACES)“, die vom INRS erstellt wurde.
• Garantie für das Unternehmen, dass der Arbeitnehmer eine angemessene Schulung für das Bedienen seiner Maschine erhalten hat
• Entlassung aus der Verantwortung bei einem Unfall
• Höhere Rentabilität der Maschine
• Mögliche Erstattung von Schulungskosten durch staatliche Förderstellen
Umfassende Kenntnisse der eigenen Maschine für mehr Produktivität
Hervorragende technische Kenntnisse zur Senkung der Wartungskosten